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Mietzinsdepot / Mietzinskaution

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Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung

Rechtsgebiet:
Mietzinsdepot / Mietzinskaution
Stichworte:
Mietzinsdepot, Mietzinskaution
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung VOR Übergabe des Mietobjektes:

  • Verweigerung der Übergabe der Mietsache nach OR 82

Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung NACH Übergabe des Mietobjektes:

  • Betreibung auf Zahlung oder Sicherheitsleistung
  • Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
  • Androhung ordentliche Kündigung resp. Aussprechen derselben
  • keine ausserordentliche Kündigung nach OR 257d möglich
  • evtl. ausserordentliche Kündigung nach OR 266g (umstritten)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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