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Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung

Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung vor Übergabe des Mietobjektes

  • Verweigerung der Übergabe der Mietsache nach OR 82

Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung nach Übergabe des Mietobjektes

  • Betreibung auf Zahlung oder Sicherheitsleistung
  • Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
  • Androhung ordentliche Kündigung resp. Aussprechen derselben
  • keine ausserordentliche Kündigung nach OR 257d möglich
  • evtl. ausserordentliche Kündigung nach OR 266g (umstritten)

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