Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung
Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung vor Übergabe des Mietobjektes
- Verweigerung der Übergabe der Mietsache nach OR 82
Durchsetzung der vereinbarten Sicherheitsleistung nach Übergabe des Mietobjektes
- Betreibung auf Zahlung oder Sicherheitsleistung
- Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
- Androhung ordentliche Kündigung resp. Aussprechen derselben
- keine ausserordentliche Kündigung nach OR 257d möglich
- evtl. ausserordentliche Kündigung nach OR 266g (umstritten)







