Konkurs des Vermieters
- korrekt hinterlegte Mietzinse stehen im Eigentum des Mieters und fallen somit nicht in die Konkursmasse des Vermieters
- nicht oder nicht ordnungsgemäss hinterlegte Mietzinse fallen in die Konkursmasse
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Mieter hat sich von korrekter Hinterlegung zu überzeugen; vgl. BGE 127 III 273
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