Begriffe
Mietvertrag
- vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Mietzins-Sicherheit, Mietzins-Depot, Mietzins-Kaution
- erfüllten das Bedürfnis des Vermieters gegen Absicherung von Mietzinsausfällen und Schäden am Wohnraum
- Sicherheit, Depot oder Kaution werden umgangssprachlich undifferenziert für vom Mieter dem Vermieter geleistete Sicherheiten verwendet
- das Gesetz (Obligationenrecht) unterscheidet folgende Begriffe
- Sicherheiten durch den Mieter (OR 257e)
- Sicherheit in Geld
- Sicherheit in Wertpapieren
- Bürgschaft (OR 492 ff.)
- Garantie (OR 111)
- Solidarität (OR 143 ff.)