Informationen zu Mietzinsdepot / Mietzinskaution in der Schweiz
Voraussetzungen
1. Vertragliche Vereinbarung nötig
Formfrei gültig
Vereinbarung nötig, welche Ansprüche aus dem Mietverhältnis gesichert werden sollen (bspw. nur Mietzinse, nur für Schäden am Mietobjekt oder für alle Ansprüche)
Wird nur das Stichwort „Depot“, „Kaution“, „Sicherheit“ oder ähnliches festgehalten, ist dies dahingehend auszulegen, als alle Vermieterforderungen gedeckt sein sollen
2. In Form von Geld oder Wertpapieren
Andere Sicherheiten (z.B. Bankgarantien, Versicherungen, Sicherungsabtretung, etc.) werden von dieser Bestimmung nicht erfasst
3. Hinterlegung bei einer Bank auf den Namen des Mieters (zwingend)
Vermieter kann die Bank (Kreditinstitut, welches dem Bankengesetz untersteht) auswählen
Die hinterlegten Wertschriften oder Guthaben stehen im Eigentum des Mieters
Vorgehen bei nicht gesetzeskonformer Hinterlegung: